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E ZeichensetzungBei der Zeichensetzung gibt es in vier Bereichen neue Regeln: – Komma bei Infinitiv- und Partizipgruppen – Kombination von Komma und Anführungszeichen – Apostroph (Auslassungszeichen) für ausgefallenes e E 1 Komma bei und
Hauptsätze, die durch und oder oder miteinander verbunden
sind, müssen nicht mehr durch ein Komma voneinander getrennt werden.
Ein Komma darf aber weiterhin gesetzt werden, etwa um den Aufbau
des Satzes deutlich zu machen.
Nichts geändert hat sich am Grundsatz, dass das Komma am Ende eines Nebensatzes oder eines Nachtrags auch vor und, oder nicht fehlen darf: Er sagte, dass er morgen komme, und verabschiedete sich. Mein Onkel, ein großer Tierfreund, und seine Katzen leben in einer alten Mühle. Empfehlungen für die Druckindustrie
E 2 Komma bei Infinitiv- und PartizipgruppenAnders als in der Vergangenheit muss bei Infinitiv- und Partizipgruppen kein Komma mehr gesetzt werden; es kann aber gesetzt werden, wenn man die Gliederung des Satzes deutlich machen will. Infinitivgruppen:
Empfehlungen für die Druckindustrie
E 3 Kombination von Komma und Anführungszeichen
Neu soll einheitlich ein Komma gesetzt werden, wenn einer direkten Rede
der Kommentarsatz folgt oder wenn er nach ihr weitergeht.
E 4 Apostroph (Auslassungszeichen)
Wenn bei einem Wort ein e weggefallen ist, setzt man gewöhnlich
keinen Apostroph mehr:
Bei der Kurzform 's für es ist der Apostroph fakulativ:
Der Gebrauch des Apostrophs als Trennzeichen vor der Endung -s
des Genitivs (Wesfalls) und der Ableitungsendung -sch ist nicht
mehr verboten.
Empfehlungen für die Druckindustrie
© Peter Gallmann und Horst Sitta
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